IMPRESSUM
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1. Haftungsbeschränkung
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3. Urheber- und Leistungsschutzrechte
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4. Datenschutz
Durch den Besuch der Website des Anbieters können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.
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Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. DerAnbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.
DATENSCHUTZ
a . Datenschutzerklärung
Personenbezogene Daten der Nutzer dürfen von dem Anbieter nur erhoben und verwendet werden, wenn dies aufgrund einer Rechtsgrundlage erfolgt. In Betracht kommt eine Datenverarbeitung zur Erfüllung von Vertragszwecken, auf Grund gesetzlicher Vorgaben, aufgrund berechtigter Interessen sowie aufgrund der Einwilligung des Betroffenen. Wann die Verarbeitung rechtmäßig ist, ergibt sich ab dem 25.05.2018 aus Art. 6 DS-GVO.
Nach Art. 12 ff. DS-GVO muss der Diensteanbieter zum Zeitpunkt der Erhebung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Datenin präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unterrichten.
Bei einem automatisierten Verfahren, das eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglicht und eine Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten vorbereitet, ist der Nutzer zu Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Außerdem muss der Inhalt der Unterrichtung für den Nutzer jederzeit abrufbar sein.
Welche Informationen im Einzelnen mitzuteilen sind, regelt Art. 13 DS-GVO.
Da auf fast jeder Website Daten erhoben und verarbeitet werden, beispielsweise durch die Setzung von Cookies oder schon durch die Erstellung von Logfiles, sollte darüber ausführlich aufgeklärt werden.
Folgende Punkte sollten sich daher, soweit zutreffend, in der Datenschutzerklärung finden:
Rechtsgrundlage aufgrund derer die Verarbeitung erfolgt (ergibt sich aus Art. 6 DS-GVO)
Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung - welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?
Speicherdauer und Zeitpunkt der Löschung
Bei Übermittlung der Daten in Drittländer die Angabe des Landes / der Organisation und das Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses (Art. 44ff DS-GVO)
Widerspruchs- und Widerrufsmöglichkeiten der Datennutzung
Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte
Hinweis auf Beschwerdemöglichkeit und Angabe der Aufsichtsbehörde
Für folgende Datennutzung ist beispielsweise eine Datenschutzerklärung mit dem genannten Inhalt notwendig:
Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles
Newsletter-Versand
Kontaktformular und E-Mail-Versand
Registrierung (Kundenkonto o.ä.)
Nutzung von Cookies
Bonitätsprüfungen sowie Übermittlung von Negativdaten an Auskunfteien
Nutzung von Web-Analyse Tools
Nutzung von Social-Plug-in
Daneben ist nach Art. 37 DS-GVO unter den dort genannten Voraussetzungen ein Datenschutzbeauftragter zu benennen und dessen Kontaktdaten anzugeben.
Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Eine freiwillige Bestellung ist aber in jedem Fall möglich.
Darstellungen der Informationen
Für die Datenschutzinformation empfiehlt sich ein zusätzlicher Link „Datenschutz" oder "Datenschutzerklärung" auf einer eigenen Unterseite. Die Darstellung innerhalb des Impressums sollte vermieden werden, um eine klare Trennung zwischen den Informationen herzustellen und die leichte Auffindbarkeit zu gewährleisten.
Der BGH hat klargestellt, dass die Anbieterinformationen so bereitgehalten werden können, dass sie auch über zwei Links erreichbar sind, sofern diese so bezeichnet sind, dass es für den Verbraucher klar und verständlich ist. Bei einem Internetauftritt über eBay ist auch die Schaltfläche „mich" als Alternative zu „Impressum" oder „Kontakt" möglich.
b. Cookie-Banner
Mit Urteil vom 28.05.2020 (AZ_| ZR 7/16) hat der BGH entschieden, dass das Setzen von Cookies, die für den Betrieb der Internetseite nicht zwingend erforderlich sind, nur nach einer aktiven Einwilligung des Seitenbesuchers zulässig ist. Die Einwilligung muss freiwillig und vor Beginn der Datenverarbeitung erfolgen.
Sinnvoll ist die Nutzung eines Cookie-Banners, in dem die Haken für die jeweiligen genutzten Cookies gesetzt werden können. Der Cookie-Banner darf jedoch nicht den Zugang zum Impressum oder zur Datenschutzerklärung verdecken, daher sollte der Cookie-Banner selbst über einen klickbaren Link zu Impressum und Datenschutzerklärung verfügen. Außerdem muss für den Nutzer auch jederzeit der Widerruf der erklärten Einwilligung möglich sein, am Besten ebenfalls direkt im Cookie-Banner.
Zu den technisch notwendigen Cookies gehören Cookies, die für den Betrieb der Internetseite und deren Funktionen erforderlich sind. Sie stellen sicher, dass die Seite reibungslos funktioniert, beispielsweise Warenkorb-Cookies, Cookies, welche die Sprachauswahl speichern sowie Login-Cookies. Tracking-Cookies und Werbe-Cookies sind hingegen für das Funktionieren hingegen nicht unbedingt erforderlich.
Sofern auf der Internetseite nur Cookies eingesetzt werden, die für den technischen Betrieb der Webseite unabdingbar sind, benötigt man keinen Cookie-Banner. Gleichwohl muss über die Verwendung und die Funktionsweise der technisch notwendigen Cookies in der Datenschutzerklärung informiert werden.